Spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung (SAPV)
„Spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung“ (SAPV) wurde im MĂ€rz 2007 im Sozialgesetzbuch verankert. Sie ist ein gesetzlicher Anspruch fĂŒr alle krankenversicherten Menschen.
SAPV umfasst die fachpflegerische und fachĂ€rztliche Behandlung von schwerwiegenden Symptomen bei internistischen und neurologischen Erkrankungen sowie Krebserkrankungen. Ein hĂ€ufiges MissverstĂ€ndnis ist, dass Palliativversorgung mit dem unmittelbaren Lebensende verbunden sei. Das kann sein, muss es aber nicht! Unser Team ergĂ€nzt mit seiner Kompetenz und VerfĂŒgbarkeit die bestehende Betreuung der behandelnden Ărzte, Pflegenden und Anderer wie Physiotherapie, Ergotherapie, LogopĂ€die usw. Ziel ist die bestmögliche LebensqualitĂ€t fĂŒr Patientinnen und Patienten. Und was das ist, können nur Sie selbst bestimmen.
Wie bekomme ich SAPV?
Ihr Haus- oder Facharzt stellt eine Verordnung fĂŒr SAPV aus. DarĂŒber hinaus wird unsere Arbeit durch die Mitglieder der Mainzer Hospizgesellschaft sowie Spender und Förderer unterstĂŒtzt. Ihnen und Ihren Angehörigen entstehen durch unsere UnterstĂŒtzung keine Kosten.
Sie als Patient oder Angehöriger können selbststĂ€ndig oder ĂŒber einen behandelnden Arzt Kontakt zu uns aufnehmen. Wir werden Sie dann zu Hause besuchen oder ein BeratungsgesprĂ€ch in unserer GeschĂ€ftsstelle vereinbaren. Den Umfang unserer Beratung sprechen wir mit Ihnen und Ihren Angehörigen, dem behandelnden Arzt und ggfs. weiteren ab, damit es Ihnen so gut wie möglich geht!
Wir sind fĂŒr Sie da
Melden Sie sich bei uns, wenn Sie UnterstĂŒtzung brauchen â wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen weiter.