Da sein – im Hier und Jetzt und mittragen, was Menschen bewegt

Silke Kaufmann,
Koordinatorin Ehrenamt & Bildung,
Leitung & Koordination der Trauerbegleiter, Trauerbegleiterin

Testament und Vermächtnis

Mit einem Testament können Sie bestmöglich Vorsorge treffen. Es gibt Ihnen die Möglichkeit, Sorge für diejenigen zu tragen, die Ihnen am Herzen liegen.

Viele Menschen möchten mit ihrem Erbe nicht nur ihre Angehörigen absichern.

Wie Sie uns damit helfen können

Sie möchten auch, dass Menschen auf ihrem letzten Lebensweg in Würde sterben, und setzen deshalb die Mainzer Hospizgesellschaft als Vermächtnisnehmer oder (Mit-) Erben ein.

Dank dieser Hilfe kann die Mainzer Hospizgesellschaft auch in Zukunft wichtige Projekte für schwerstkranke Menschen umsetzen.

Unterstützen Sie uns und bedenken Sie die Mainzer Hospizgesellschaft in Ihrem Testament – wir tragen dafür Sorge, dass Ihr Wille und Ihre Wünsche in Ihrem Sinne umgesetzt werden.

Die wichtigsten Informationen zum Thema Testament

Wie vererbe ich richtig?

Eine frühzeitige und vorausschauende Nachlassplanung kann Steuernachteile, Streit unter Angehörigen und die Zersplitterung des Vermögens vermeiden.

Warum sollte man überhaupt ein Testament machen?

Nur mit einem Testament können Sie selbst bestimmen, wem Sie etwas hinterlassen möchten. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die in zahlreichen Fällen nicht dem entspricht, was sich der Erblasser vorstellt. Nach der gesetzlichen Erbfolge werden nur Blutsverwandte und Ehegatten berücksichtigt. Wenn es keine Angehörigen gibt, erbt ohne Testament automatisch der Staat. Oft entstehen bei gesetzlicher Erbfolge auch große zusammengewürfelte Erbengemeinschaften – hier ist Streit vorprogrammiert.

Was muss ich beachten, wenn ich ein Testament verfasse?

Sie können Ihr Testament entweder vor einem Notar abfassen (öffentliches Testament) oder es eigenhändig niederschreiben (privatschriftliches Testament). Das Testament muss mit Ort und Datum versehen und mit vollem Vor- und Zunamen unterschrieben werden. Unwirksam sind mit Computer oder Schreibmaschine geschriebene privatschriftliche Testamente und solche, die nicht vom Testator unterschrieben sind. Wenn Sie nicht zum ersten Mal Ihren Letzten Willen aufsetzen, sollten Sie frühere Testamente ausdrücklich widerrufen und die alten Schriftstücke vernichten.

Was ist der Pflichtteil?

Mit Ihrem Testament können Sie frei über Ihr Vermögen verfügen. Lediglich für die engsten Verwandten sieht das Gesetz einen Schutz vor: den Pflichtteil. Das sind die Kinder, Ehegatte und – wenn es keine Kinder gibt – die Eltern. Der Pflichtteil besteht in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils und ist grundsätzlich in Geld zu erfüllen.

Wo bewahre ich mein Testament auf?

Der beste Aufbewahrungsort ist beim Amtsgericht; dort kann das eigenhändige Testament gegen eine geringe Gebühr in die so genannte besondere amtliche Verwahrung gegeben werden. Sie können Ihr Testament auch zu Hause aufbewahren. Es sollte jedoch keinesfalls in einem Bankschließfach oder an einem ähnlich „sicheren“ Ort aufbewahrt werden, an dem es womöglich nicht gefunden wird. Jeder, der das Testament nach dem Ableben findet, ist verpflichtet, dieses beim Nachlassgericht abzugeben.

Was ist der Unterschied zwischen Erbschaft und Vermächtnis?

Die Person oder gemeinnützige Organisation, die Sie in Ihrem Testament als Ihren Erben benennen, bestimmen Sie zu Ihrem Rechtsnachfolger, der nach Ihrem Tod in alle Ihre Rechte und Pflichten eintritt. Alle Vermögenswerte aber auch alle Verbindlichkeiten gehen auf ihren Erben über. Vererbt werden also auch die Schulden des Erblassers.

Mit einem Vermächtnis können Sie einer Person oder auch einer gemeinnützigen Organisation einzelne Vermögenswerte zusenden. Dies können zum Beispiel ein Bankguthaben, eine bestimmte Geldsumme, ein Kunstgegenstand oder eine Immobilie sein. Ein Vermächtnisnehmer wird nicht Erbe, er erlangt nur den Anspruch gegen den oder die Erben auf Herausgabe oder Übertragung des ihm vom Erblasser vermachten Gegenstandes oder Vermögenswerts.

Kann ich das Testament nach der Errichtung noch ändern?

Jederzeit. Sie sollten dann nur frühere Testamente ausdrücklich widerrufen und vernichten.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie in unserem PDF „Ihr Vermächtnis oder Testament für das Mainzer Hospiz„.

Wir beraten Sie auch gerne persönlich telefonisch unter 06131/235 531.

Spendenkonto

Volksbank Darmstadt Mainz eG
IBAN: DE80 5519 0000 0305 9740 16
BIC: MVBMDE55

Pax-Bank eG Mainz
IBAN: DE43 3706 0193 4006 7180 14
BIC: GENODED1PAX

Nach oben