Spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung (SAPV)
„Spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung“ (SAPV) wurde im März 2007 im Sozialgesetzbuch verankert. Sie ist ein gesetzlicher Anspruch für alle krankenversicherten Menschen.
Sich Zeit nehmen und mit offenen Ohren zuhören, beides so bedeutsam und gelebte Praxis in unserer täglichen Arbeit
Das Mainzer Hospiz will schwerstkranken und sterbenden Menschen helfen, ihr Leben bis zuletzt so zu gestalten, dass sie ihre Würde, ihre Identität und ihre Selbständigkeit behalten.
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