Von der Anfrage bis zur Antragsstellung

Der Wunsch der Eltern und die medizinische Notwendigkeit aus Sicht des Kinderarztes sind Grundvoraussetzungen für eine SAPV-Versorgung bei Kindern und Jugendlichen.

Die Beantragung der Leistungen für eine SAPV bei den Krankenkassen erfolgt über das Formblatt 63 entsprechend den folgenden Punkten.

01 Palliative Erkrankung

  • lebensbedrohlich
  • fortschreitend
  • weit fortgeschritten

02Voraussetzung für SAPPV

  • Erkrankung mit Versorgungsanspruch ist gegeben (siehe ACT-Gruppen)
  • aus Sicht des Kinderarztes/der Kinderärztin besteht die Notwendigkeit
  • Wunsch der Eltern nach einer palliativen Versorgung besteht

03 Antragsstellung

  • kann nur durch den betreuenden Kinderarzt/die betreuende Kinderärztin erfolgen
  • die Klinik kann nur Anträge mit kurzfristiger Gültigkeit (7 Tage) ausstellen
  • erfolgt über das Formblatt 63

04 Formblatt 63

  • Unterstützung in der Antragstellung durch das pädiatrische SAPPV-Team
  • Antrag wird nach dem First Assessment durch das pädiatrische SAPPV-Team an die Krankenkasse verschickt

Wir sind für Sie da

Für Ihre Anliegen, Anfragen und Informationen erreichen Sie unser Büro täglich von 08:00 bis 17:00 Uhr

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