Von der Anfrage bis zur Antragsstellung
Der Wunsch der Eltern und die medizinische Notwendigkeit aus Sicht des Kinderarztes sind Grundvoraussetzungen für eine SAPV-Versorgung bei Kindern und Jugendlichen.
Die Beantragung der Leistungen für eine SAPV bei den Krankenkassen erfolgt über das Formblatt 63 entsprechend den folgenden Punkten.
- lebensbedrohlich
- fortschreitend
- weit fortgeschritten
- Erkrankung mit Versorgungsanspruch ist gegeben (siehe ACT-Gruppen)
- aus Sicht des Kinderarztes/der Kinderärztin besteht die Notwendigkeit
- Wunsch der Eltern nach einer palliativen Versorgung besteht
- kann nur durch den betreuenden Kinderarzt/die betreuende Kinderärztin erfolgen
- die Klinik kann nur Anträge mit kurzfristiger Gültigkeit (7 Tage) ausstellen
- erfolgt über das Formblatt 63
- Unterstützung in der Antragstellung durch das pädiatrische SAPPV-Team
- Antrag wird nach dem First Assessment durch das pädiatrische SAPPV-Team an die Krankenkasse verschickt
Wir sind für Sie da
Für Ihre Anliegen, Anfragen und Informationen erreichen Sie unser Büro täglich von 08:00 bis 17:00 Uhr